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Interessengemeinschaft Freier Archäologen, Techniker und Restauratoren


Die B-A-R IG führt die archäologische Dokumentationen für Bauherren durch, die mit Denkmalrechtlichen Erlaubnissen, Fachlichen Stellungnahmen und Behörd-lichen Auflagen zu ihrem Bauvorhaben beauflagt wurden. Verbindlich sind hierfür die jeweiligen Auflagen und Bedingungen sowie die geltenden Denkmalschutz-gesetze und Richtlinien für Archäologische Dokumentationen der jeweiligen Bundesländer. Das Arbeitsgebiet der B-A-R IG ist nicht eingeschränkt. Die B-A-R IG arbeitet nach marktwirtschaftlichen Bedingungen und steht im Wettbewerb mit anderen archäologischen Fachfirmen (Grabungsfirmen).

Für die Erstellung eines möglichst realen Angebotes müssen die unten aufge-führten Informationen vorliegen:

Vollständige Anschrift des Bauherren, bzw. Auftraggebers

Lage, Art und Umfang des Bauvorhabens (maßstäblicher Lageplan)

Geplante Bauzeit (Kalenderwoche von-bis)

Länge, Breite, Tiefe der geplanten Tiefbauarbeiten

Fachliche Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde und Denkmalrechtliche Erlaubnis der zuständigen Denkmalschutzbehörde

Telefon-, Fax- und Funknummer des Bauherren, bzw. des Auftraggebers (für Rückfragen zum Bauvorhaben)

Wir machen darauf aufmerksam, daß sich der Aufwand der archäologischen Dokumentation bei Antreffen von unbekannten archäologischen Befunden und Funden sich erhöhen kann und eine Rücksprache mit den jeweiligen Denkmalschutzbehörden erforderlich ist.

In einigen Bundesländern ist es erforderlich, daß bei einer möglichen Auftragser-teilung, eine Untersuchungskonzeption bei den zuständigen Fachbehörden eingereicht und genehmigt werden muß. Dies erfordert einen Mindestzeitraum der behördlichen Bearbeitungszeit, der beachtet werden sollte!